Morsche Kapell,
eigentlich ein Thema, das nur diejenigen betrifft, die eine Webseite betreiben. (oder vielleicht doch alle hier?)
Ich bekomm's ja am Schreibtisch gegenüber livehaftig und hautnah mit, welche absurden Sachverhalte rund um die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und das Damokles-Schwert 25.5.2018 (ach Du Sch?%&§, zwei Wochen noch....), permanent wie Torpedos aus dem Nichts auftauchen.
Für mich alles Böhmische Dörfer. Ich schüttel da immer nur de Kopp.
Eigentlich gibt's da ja nur vier mögliche Szenarien (aus heutiger Sicht):
1. Rechtsanwalt und/oder Datenschutzspezialist einschalten (und teuer bezahlen)
2. Sich überhaupt net drum kümmern (und bei Abmahnung noch teurer bezahlen)
3. Die Webseite ob des Aufwands abschalten....
4. Sich mit abartig riesigem Zeitaufwand ins Thema reinfressen, nur um festzustellen, dass 1-3 doch die besseren Alternativen sind....
Reicht es wenn ich mein Kontaktformular abschalte? Oder muss ich als nicht kommerzieller Betreiber mich da gar nicht drum kümmern?
Und welche Auswirkungen hat die DSGVO auf MotoVlogger (und/oder Blogger/Webseitenbetreiber). Das leidige Thema Gesichter und Nummernschilder wurde ja schon oft genug diskutiert. Aber grad vor dem Hintergrund meines letzten Videos, stell ich mir die Frage, ob die DSGVO auch Auswirkungen auf deas Filmen bei öffentlichen Veranstaltungen hat (insbesondere im Bezug auf Nummernschilder und Gesichter).
Kann da jemand was zu sagen?
Hier mal ein Beispiel aus dem Text der Verordnung:
"Art. 5 DSGVO
Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
(1) Personenbezogene Daten müssen....
e)
in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; personenbezogene Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich der Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die von dieser Verordnung zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gefordert werden, ausschließlich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke oder für wissenschaftliche und historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 verarbeitet werden („Speicherbegrenzung“);
f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der
personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor
unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem
Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung
durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität
und Vertraulichkeit“);"
Wissder Bescheid, ne?
Edit:
Wenn ich meinen Kollegen gegenüber frage, läuft der rot an, beginnt zu kochen und ich muss in den Garten flüchten....